Ansell ist ein globaler Experte für Sicherheitslösungen und erfindet seit 125 Jahren den persönlichen Schutz neu. Wir bieten die fortschrittlichsten Schutzlösungen für Millionen von Menschen am Arbeitsplatz und zu Hause, um sie vor Gefahren zu bewahren. Know-how, innovative Produkte und hochwertigen Technologien von Ansell: Sorgenfreiheit wie keine andere Marke ihren Kunden bietet. Das Unternehmensleitbild von Ansell ist die vertrauenswürdige und zuverlässige Lieferung von innovativen Sicherheitslösungen zur Schaffung einer von Ansell geschützten Welt.
Diese Richtlinie soll Sicherheitsforschern klare Richtlinien für die Durchführung von Aktivitäten zur Aufdeckung von Sicherheitslücken an die Hand geben und unsere Präferenzen für die Übermittlung entdeckter Sicherheitslücken an uns vermitteln.
In dieser Richtlinie wird beschrieben, welche Systeme und Forschungsarten unter diese Richtlinie fallen, wie Sie uns Berichte über Sicherheitslücken übermitteln können und wie lange Sicherheitsforscher warten müssen, bevor sie eine Cybersicherheitslücke öffentlich machen.
Wir ermutigen Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um mögliche Schwachstellen in unseren Systemen zu melden.
Wenn Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, diese Richtlinie während Ihrer Sicherheitsrecherche einzuhalten, betrachten wir Ihre Recherche als zulässig und arbeiten mit Ihnen zusammen, um etwaige Cybersicherheitsprobleme schnell zu verstehen und zu beheben, und Ansell wird im Zusammenhang mit Ihrer Recherche keine rechtlichen Schritte empfehlen oder verfolgen. Sollte ein Dritter aufgrund von Aktivitäten, die in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurden, rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, werden wir diese Genehmigung bekannt geben.
Wie in den oben genannten Richtlinien dargelegt, bitten wir Sie, Ihren Bericht über Ansell nicht an andere weiterzugeben, bevor Sie ihn an uns übermittelt haben und während wir die vermutete Cybersicherheitslücke untersuchen und möglicherweise an einem Patch oder anderen Lösungen arbeiten. Bitte sprechen Sie uns auf alle Ansell-Probleme an, bevor Sie eine Meldung machen.
Wir werden Sie informieren, sobald wir unsere Ergebnisse nach der Behebung der Cyber-Sicherheitslücke abgeschlossen haben. Um diese Richtlinie einzuhalten, verlangen wir, dass Sie in Blogbeiträgen, öffentlichen Berichten, Präsentationen oder anderen öffentlichen Erklärungen zu diesem Thema neben Ihren Ergebnissen auch auf die Ergebnisse von Ansell verweisen. Abgesehen von einer möglichen Auflistung eines allgemeinen Zeitplans bezüglich der Schwachstelle, auf die Sie uns aufmerksam gemacht haben, werden wir ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie oder unsere Kommunikation mit Ihnen veröffentlichen. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihnen in unserer Beratung namentlich oder mit Ihrem Namen danken. Ansell schreibt Mitarbeitern oder Vertragspartnern von Ansell und seinen Tochtergesellschaften die von ihnen gefundenen Schwachstellen nicht gut.
Soweit in dieser Richtlinie auf eine "Schwachstelle" oder "Schwachstellen" Bezug genommen wird, sind damit potenzielle oder vermutete Cybersicherheitsschwachstellen gemeint, unabhängig davon, ob diese angegeben sind oder nicht, bis die Schwachstelle von Ansell untersucht und bestätigt wurde. Die Entscheidung, ob und wann eine Schwachstelle anerkannt wird, liegt in unserem Ermessen, und wir können das Programm jederzeit beenden. Ihre Tests dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen.
Die folgenden Prüfverfahren sind nicht zugelassen:
Diese Richtlinie gilt für die folgenden Systeme und Dienste:
Alle Kundenanträge sind von dieser Politik ausgeschlossen.
Wenn Sie Schwachstellen melden, berücksichtigen Sie bitte (1) das Angriffsszenario / die Ausnutzbarkeit und (2) die Sicherheitsauswirkungen des Fehlers. Die folgenden Themen werden als nicht in den Geltungsbereich fallend betrachtet:
Alle oben nicht ausdrücklich aufgeführten Dienste, wie z. B. alle damit verbundenen Dienste, sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen und werden nicht zur Prüfung zugelassen. Darüber hinaus fallen Sicherheitslücken, die in Systemen unserer Zulieferer gefunden werden, nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie und sollten dem Zulieferer gemäß seiner Offenlegungspolitik (falls vorhanden) direkt gemeldet werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein System in den Geltungsbereich fällt oder nicht, wenden Sie sich an security.vdr@ansell.com, bevor Sie mit Ihrer Recherche beginnen.
Auch wenn wir andere Systeme oder Dienste, die über das Internet zugänglich sind, entwickeln und pflegen, bitten wir darum, dass aktive Forschung und Tests nur an den Systemen und Diensten durchgeführt werden, die in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen. Wenn es ein bestimmtes System gibt, das nicht in den Geltungsbereich fällt und das Ihrer Meinung nach getestet werden sollte, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um es zu besprechen. Wir beabsichtigen, den Geltungsbereich dieser Politik im Laufe der Zeit zu erweitern.
Die im Rahmen dieser Richtlinie übermittelten Informationen werden ausschließlich zu Verteidigungszwecken verwendet, d. h. um Schwachstellen in der Cybersicherheit zu beseitigen oder zu beheben. Wir geben Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung weiter.
Wir nehmen Schwachstellenmeldungen über das unten stehende Formular oder über security.vdr@ansell.comentgegen . Die Berichte können anonym eingereicht werden. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, werden wir den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von 3 Werktagen bestätigen.
Wir unterstützen keine PGP-verschlüsselten E-Mails. Für besonders sensible Informationen verwenden Sie bitte unser HTTPS-Webformular.
Um uns bei der Einstufung und Priorisierung der Einsendungen zu helfen, empfehlen wir, dass Ihre Berichte:
Wenn Sie sich dafür entscheiden, uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, verpflichten wir uns, so offen und so schnell wie möglich mit Ihnen zu kommunizieren.
Fragen zu dieser Politik können an security.vdr@ansell.com gesendet werden. Wir laden Sie auch dazu ein, uns Vorschläge zur Verbesserung dieser Politik zu machen.